Anforderungen an Fotomaterial
Auflösung und Farbverbindlichkeit
Für den Druck werden Fotos in 300 ppi (CMYK) benötigt, das heißt, dass das Bildmaterial, das auf der Internetpräsenz genutzt wird, in der Regel für Printerzeugnisse ungeeignet ist.
Das gleiche gilt für Handyfotos.
Auf Grund von Differenzen in der Darstellung von Ausgabegeräten (diverse Bildschirme, unterschiedliche Kalibrierung und Farbwiedergabe) ist 100 % Farbverbindlichkeit sowohl für den Druck, als auch für Web NICHT MÖGLICH!
Urheberrechte/Bildrechte/Persönlichkeitsrechte/Nutzungsrechte
Bitte beachten!
Auch für Fotos die Sie selbst gemacht haben, z.B. in fremden Gärten, lassen Sie sich schriftlich die Genehmigung für die Veröffentlichung des Bildes ausstellen.
In Zweifelsfall kontaktieren Sie einen Anwalt – die Beratung ist auf jeden Fall billiger, als die mögliche Strafe und Prozesskosten.
Manche Gegenstände, Architektur, Kunst sind selbst urheberrechtlich geschützt, fragen Sie ggf. den Rechteinhaber.
Falls Sie die Fotos gekauft haben, beachten Sie die Nutzungs-Lizenz. Bei kostenlosen Fotos gibt es meistens eine extra Klausel, dass man Sie nur für private- und nicht für gewerbliche Zwecke kostenlos nutzen kann.
Druckprodukte mit größerem Volumen
Bedenken Sie, dass die Seitenzahl bei Faden- oder Klammerheftung (Rückendrahtheftung) ein Vielfaches von 4 betragen muss. Bei der Klebebindung ist es ein Vielfaches von 2 (sinnvoll bei dickeren Katalogen und Büchern)
Infos zu allen Druckprodukten
Nach der Imprimatur (Druckgenehmigung) haftet nicht der Auftragnehmer für mögliche Fehler, schauen Sie sich daher bitte die Datei aufmerksam an, bevor Sie die Druckfreigabe erteilen.
Lassen Sie sich vor dem Druck einen Probedruck (Proof) anfertigen, dann können ungewollte Farbabweichungen noch korrigiert werden. Ein Ausdruck auf einem beliebigen Drucker ist übrigens kein rechtsverbindlicher Probedruck, sprechen sie das am besten mit der Druckerei ab.
Beim Verzicht auf einen rechtsverbindlichen Probedruck haftet nicht der Auftragnehmer.
Auf Grund von Differenzen in der Darstellung von Ausgabegeräten ist 100 % Farbverbindlichkeit GENERELL NICHT MÖGLICH!
Kostenvoranschlag
Vor der Erteilung des Auftrages wird ein schriftlicher Kostenvoranschlag angefertigt.
Ein Kostenvoranschlag per Telefon ist in der Regel nicht möglich.
Für einen Kostenvoranschlag ist es notwendig, sowohl ihre Kundenwünsche genau zu kennen als auch gleichzeitig Einsicht in das ggf. schon vorhandenes Foto- und Textmaterial zu haben. Dazu ist ein unverbinddliches, ausführliches und persönliches Briefinggespräch die beste Voraussetzung.
Auftrag
Entwürfe: i. d. R. werden 2 Projekte angefertigt und in Rechnung gestellt.
Jeder zusätzliche Entwurf wird in Rechnung gestellt.
Die Entwürfe werden erst dann angefertigt, nachdem der Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung erteilt hat.
Preisübersicht
Allgemein:
Die Berechnung des Endpreises ergibt sich aus der Formel
Nettosumme (AZ x Stundensatz) + Nutzungsfaktor + Umsatzsteuer + zusätzliche Kosten*
* Zusätzliche Kosten sind außerordentliche Aufwendungen für Anfahrt, Übernachtung, externe Fotos, Buchung von Models, Material, Proofs, u.a.
Sind zusätzliche Kosten zu erwarten, wird das ggf. in einem Kostenvoranschlag berücksichtigt.
Zeitaufwand für diverse Leistungen:
als Grundlage für die Zeitabrechnung gilt der AGD Vergütungsvertrag Design.
Beispiele:
Firmenschild 4–8 Std.
Flyer bis Din A4 einseitig 4–8 Std.
Katalog innen Doppelseite 4–8 Std./
Umschlag und/oder Titelseiten können mit bis 20 Std. berechnet werden
Die Preise beziehen sich auf das Erst-Design. Bei fertigem Design (Austausch von Bildern und Texten ist die Erstellungszeit deutlich kürzer).
Berechnung des Nutzungsfaktors
NF wird mitberechnet (mit dem Preis multipliziert und dann zu dem Preis addiert)
Der Nutzungsfaktor (nach Nutzungsart, Nutzungsgebiet, Nutzungsdauer und Nutzungsintensität) zum definieren von Nutzungsrechten variiert zwischen 0,5 (für minimale Nutzung) und 6,0 (für maximale Nutzung). Der NF wird vor der Auftragserteilung mit dem Kunden besprochen und im Kostenvoranschlag berücksichtigt.
Nachträgliche Änderungen und Sonderwünsche
Der Endpreis darf nicht mehr als 25 % über dem Kostenvoranschlag liegen – es betrifft nicht zusätzliche Änderungen und Wünsche, die nach dem Kostenvoranschlag dazukommen oder Änderungen nach erfolgter Freigabe (z. B. mehrfache Textänderungen vom Kunden und damit verbundener zusätzlicher Aufwand für Formatierung, mehrfacher Tausch der Bilder und deren Druckvorbereitung – Zuschnitt, Nachbearbeitung, Farbmodus- und Formatänderung, bzw. Layoutanpassung).
Zusätzliche Änderungen (Text/Bildertausch, Layoutänderung) werden nach Zeitaufwand berechnet.
Alle beauftragten Dienstleistungen werden in Rechnung gestellt.
Fotografie, Illustration, Fotomontage und Fotoretusche werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
Logo-Vektorisierung (falls für den Druck notwendig) wird nach Zeitaufwand berechnet.